Alternative Streitschlichtung

NOB-05-2020-Beitrag

Prof. Dr. Frank Diedrich

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Mediation

Was ist eine Mediation?

Mediation ist ein freiwilliges, vertrauliches Streitbeilegungsverfahren unter Einschaltung eines neutralen Dritten, des Mediators. Im Gegensatz zu anderen Verfahren sind es in der Mediation die Parteien oder Medianden, die das Verfahren steuern. Der Mediator sorgt dabei für Struktur und Fairness, sowie die Einhaltung der vereinbarten Regeln.

Das Ziel der Mediation ist eine effiziente und langfristige Streitbeilegung, um die wahren Kosten eines Streits, wie psychischer Stress, Verlust von Lebens- und Managementzeit und Kreativkräften zu verhindern.

Prof. Dr. Frank Diedrich ist Gründungsmitglied und erster Vorsitzender des 2010 gegründeten Instituts für Europäische Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (IEMS). Das Institut beschäftigt sich wirtschaftlich und praktisch mit alternativer Streitschlichtung, inklusive Mediation, und verfügt über internationale und interkulturelle Kompetenz in der Mediation.

Das Themengebiet der Mediation reicht von betriebsinternen und wirtschaftlichen Auseinandersetzungen bis hin zu privaten Streitigkeiten, wie Familien-, Erb- und Nachbarschaftsangelegenheiten. Für die Mediation ist es wichtig an einen neutralen, geschützten Ort, entfernt von Arbeits- und Wohnort zu kommen. Dort ist dann Vertraulichkeit und Verschwiegenheit aller Beteiligten garantiert.

Unabhängig davon, wie fortgeschritten ein Streit bereits ist kann eine Mediation jeden weiter bringen, da jede Streitigkeit für eine Mediation geeignet ist, wenn man sich nur darauf einlässt.

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Prof. Dr. Frank Diedrich

Wie läuft eine Mediation ab?

Eine Mediation wird in einem geschützten, vertraulichen Raum durchgeführt. Hierzu schließen alle Beteiligten zu Anfang eine Verschwiegenheitsvereinbarung. Eine Mediation nach den Regeln des IEMS beginnt dann mit einem Vorgespräch, in dem der Mediator die Rahmenbedingungen klärt und die Streiteskalationsstufe herausfindet. Dementsprechend wird in Abstimmung mit den Medianden auf der Grundlage eines Mediationsvertrages das weitere Verfahren abgestimmt, das in der Regel aus mehreren vertraulichen Sitzungen besteht. Die Parteien bestimmen autonom ihre Belange, unter Vermittlung des Mediators, der allparteilich für ein faires Verfahren sorgt. Die Streitenden können selbstbestimmt Lösungen entwickeln, die weit über das hinausgehen, was ein gerichtliches Verfahren bieten kann. Am Ende der Mediation ergibt sich idealerweise eine für alle Medianden tragbare Lösung, die in einer gerichtsfesten Abschlussvereinbarung festgehalten werden kann. Gerade bei Parteien, die letztlich aufeinander angewiesen sind und eine langfristig, beiderseits sinnvolle Lösung anstreben, ist eine Mediation ein hocheffizientes Verfahren mit Ergebnissen, die oftmals positives Erstaunen produzieren.

Weitere Schlichtungsverfahren

Neben der Mediation gibt es eine große Anzahl anderer Verfahren, die teilweise auch mit einer Mediation kombinierbar sind. Hierzu zählt die Schlichtung, bei der die Parteien eine unabhängige Person wählen, die ihr Vertrauen genießt und Vorschläge zur Streitschlichtung unterbreitet. Ein Schlichter muss keine besonderen Qualifikationen aufweisen.

Daneben gibt es gerade in wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten die Schiedsgerichtsbarkeit, bei der ein Schiedsrichter von den Parteien gewählt oder aber von einer Institution wie dem IEMS ausgewählt wird.

Ein schiedsgerichtliches Verfahren ist dem Verfahren vor einem Gericht am ähnlichsten; der neutrale Schiedsrichter setzt Fristen, erhebt Beweis und kann ein finales Schiedsgerichtsurteil (Schiedsspruch) erlassen, das mit gerichtlicher Hilfe vollstreckt werden kann; es gibt hier keine zweite Instanz. Sofern die Parteien damit einverstanden sind, kann eine Mediation in ein Schiedsverfahren übergehen und auch wieder zu einer Mediation werden.

Sodann gibt es den Güterichter, der als besonders ausgebildeter Richter eine Art der Mediation anbietet, aber nicht in dem aktuellen Gerichtsverfahren involviert ist. Voraussetzung dafür, dass ein Güterichter tätig wird, ist indes die Einleitung eines Zivilprozesses.

Außerdem gibt es noch Schiedsgutachter, die von den Parteien bestimmt werden und final über bestimmte Sachfragen entscheiden. Der Schiedsmann ist wiederum eine Institution auf kommunaler Ebene, die vorwiegend in nachbarschaftlichen Streitigkeiten eine Vermittlung versucht.

Ombudsmänner gibt es in verschiedenen Branchen, etwa im Versicherungs- und Bankenwesen, als freiwillige Form der Streitbeilegung zwischen Kunden und Unternehmen.

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